für die Nutzung von «Klinova» durch Tierarztpraxen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartei
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Lösung «Klinova» («Produkt») zwischen der astrix GmbH, Grüntalstrasse 28 in 9320 Arbon («Anbieterin»), und der jeweiligen Kundin bzw. dem jeweiligen Kunden («Kundin»), einer Tierarztpraxis oder einem anderen fachlich befähigten Betrieb. Die Anbieterin ist rechtlich alleinige Vertragspartnerin der Kundin. Die operative Erbringung der Leistung – insbesondere Fakturierung im Namen und auf Rechnung der Anbieterin sowie der gesamte Support – erfolgt direkt durch das Entwicklerteam von Klinova (einfache Gesellschaft) gemäss separater interner Vereinbarung mit der Anbieterin; dies berührt die Vertragspartnerstellung der Anbieterin gegenüber der Kundin nicht.
Das Produkt richtet sich ausschliesslich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln; es wird nicht Verbraucherinnen oder Verbrauchern angeboten. Die Kundin sichert zu, dass die für sie handelnde Person zum Vertragsschluss und zur Entgegennahme rechtserheblicher Mitteilungen berechtigt ist.
Die Abwicklung von Abonnement, Zahlung und Belegen erfolgt technisch über einen Zahlungsdienstleister (§ 7). Vollständige Kartendaten werden dort erhoben und nicht von der Anbieterin gespeichert. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, ausser die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
1.Mit der Registrierung eines Praxiskontos und der Bestätigung der E-Mail-Adresse kommt zunächst ein unentgeltliches Nutzungsverhältnis für die Testphase gemäss § 15 zustande. Wählt die Kundin bei der Registrierung direkt ein Abonnement (direkte Buchung), entfällt die Testphase; bis zum Abschluss der Buchung können mit dem Praxiskonto keine Dokumente erstellt werden. Ein entgeltlicher Vertrag über ein Abonnement kommt mit dem erfolgreichen Abschluss des Buchungsvorgangs bzw. mit der Bestätigung der Bestellung durch die Anbieterin zustande. Das Produkt wird ausschliesslich webbasiert bereitgestellt; die Anbieterin schuldet weder die Überlassung einer installierbaren Softwarekopie noch die Bereitstellung eines Quellcodes.
2.Das Produkt umfasst folgende funktional getrennte Ebenen:
- Dokumentationsmodul: Transkription der Konsultation, Erstellung eines strukturierten Konsultationsberichts nach Falltyp, einer kompakten Kurzversion zur Übernahme in das Praxissystem, nachträglicher Ergänzungen, einer Heimgehanweisung samt Übersetzung in weitere Sprachen sowie einer Überweisungs-Epikrise aus Exporten der Praxissoftware. Diese Ebene ist rein deskriptiv-konsolidierend; die KI trifft keine eigenen fachlichen Wertungen, stellt keine Diagnosen und gibt keine Behandlungsempfehlungen ab. Berechenbare Angaben (z. B. Impf-Fälligkeiten, Datumsspannen) werden deterministisch, nicht durch das Sprachmodell, ermittelt. Widersprüche in den Ausgangsdaten werden nicht geglättet, sondern der Kundin in einem Warnblock zur Klärung vorgelegt.
- Abklärungsplaner (DDx, differenzialdiagnostisches Modul; in jedem Plan mit einer eigenen Menge enthalten, im Custom-Plan in der gewählten Menge, die auch null betragen kann): Dieses Modul gibt eigene fachliche Einschätzungen in Form rangierter Differenzialdiagnosen mit Pro-/Contra-Argumenten, prädisponierenden Faktoren und vorgeschlagenen weiteren Abklärungsschritten. Es handelt sich um ein Vorschlagswerkzeug zur klinischen Entscheidungsunterstützung; es stellt keine definitive Diagnose und ersetzt die fachliche Beurteilung durch die Kundin nicht. Die Entscheidung über Diagnose und Behandlung liegt in jedem Fall ausschliesslich bei der Kundin.
- Live-Übersetzer: Übersetzung des Gesprächs zwischen der Kundin und der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter in Echtzeit, mit Ausgabe als Text und Sprachausgabe in der gewählten Sprache. Für dieses Modul gilt ergänzend § 17.
3.Ein allfälliges künftiges Medikations-/Abgabemodul wird, sobald verfügbar, Gegenstand einer separaten Leistungsbeschreibung; Dosisberechnungen erfolgen darin ausschliesslich deterministisch anhand kuratierter Referenzdaten, nicht durch ein Sprachmodell.
4.Die Parteien sind sich einig, dass der vorliegende Vertrag in seiner Gesamtheit – die Einräumung des Nutzungsrechts am Produkt gemäss § 6 ebenso wie sämtliche damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere den Support gemäss § 8 – einen einheitlichen, ungeteilten Vertrag eigener Art (Innominatkontrakt) im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts bildet. Die einzelnen Vertragsbestandteile sind nicht isoliert nach den Regeln eines bestimmten benannten Vertragstyps zu qualifizieren; insbesondere ist der Support-Teil nicht als eigenständiger, isolierter Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR zu behandeln. Als Innominatkontrakt richtet sich dieser Vertrag primär nach den Bestimmungen dieser AGB; die Bestimmungen des Auftragsrechts, namentlich Art. 404 OR (jederzeitige freie Widerrufbarkeit), finden auf diesen Vertrag als Ganzes keine Anwendung.
5.Die Anbieterin darf das Produkt, seine Benutzeroberfläche, technische Komponenten, eingesetzte Modelle, Sicherheitsmassnahmen und Schnittstellen weiterentwickeln oder ändern, soweit die vereinbarte Kernfunktionalität des gebuchten Plans insgesamt erhalten bleibt. Eine bestimmte Kompatibilität mit Systemen, Schnittstellen oder Diensten Dritter wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in der Leistungsübersicht zugesagt ist.
§ 3 KI-generierte Inhalte – Kennzeichnung und Transparenz
1.Sämtliche vom Produkt erzeugten Inhalte (Berichte, Kurzversionen, Heimgehanweisungen, Epikrisen, DDx-Vorschläge, Übersetzungen) sind KI-generiert und werden im Produkt entsprechend gekennzeichnet.
2.Soweit die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) auf die Bereitstellung des Produkts anwendbar ist, richten sich die Transparenzpflichten nach deren Art. 50. Die Anbieterin setzt die für sie als Anbieterin eines KI-Systems geltenden Anforderungen an die Kennzeichnung synthetischer Inhalte um. Die erzeugten Dokumente werden nicht veröffentlicht, sondern innerhalb der Praxis der Kundin und in deren Kommunikation mit Halterinnen, Haltern und Fachpersonen verwendet; die redaktionelle Verantwortung für diese Verwendung liegt aufgrund der Prüf- und Freigabepflicht nach § 4 bei der Kundin.
3.Beim Einsatz des Live-Übersetzers weist das Produkt darauf hin, dass Übersetzung und Sprachausgabe maschinell erzeugt werden.
§ 4 Pflicht zur Prüfung und Freigabe durch die Kundin
1.Jedes KI-generierte Dokument durchläuft vor der Verwendung – Export als PDF oder Word, Versand – eine verbindliche Prüfung und einen expliziten Freigabeschritt durch eine fachlich befähigte Person der Kundin. Die Anwendung unterbindet zusätzlich das Kopieren nicht freigegebener Inhalte. Eine automatische, ungeprüfte Übernahme ist im Produkt nicht vorgesehen.
2.Jede Freigabe erzeugt eine unveränderliche Version des Dokuments. Eine nachträgliche Bearbeitung setzt das Dokument auf den Entwurfsstatus zurück und erfordert eine erneute Freigabe.
3.Die Kundin ist verpflichtet, die Prüfung tatsächlich und sorgfältig vorzunehmen und sich nicht allein auf die Bestätigung der Checkbox zu beschränken (kein «Durchklicken»). Verletzt die Kundin diese Pflicht, gehen daraus entstehende Nachteile zu ihren Lasten; § 11 (Haftung) bleibt vorbehalten.
4.Für das Abklärungsplaner-Modul (§ 2 Ziff. 2) gilt ergänzend § 5.
5.Der Live-Übersetzer gibt Inhalte in Echtzeit aus; ein vorgelagerter Freigabeschritt ist dort technisch nicht möglich. Es gilt § 17.
§ 5 Besonderer Hinweis zum Abklärungsplaner (DDx)
Der Abklärungsplaner ist ein Hilfsmittel zur klinischen Entscheidungsunterstützung und ersetzt weder die fachliche Untersuchung noch die eigenständige diagnostische und therapeutische Beurteilung durch die Kundin. Die ausgegebenen Differenzialdiagnosen sind Vorschläge und keine verbindlichen fachlichen Aussagen der Anbieterin. Die Kundin bleibt in jedem Fall allein verantwortlich für die gestellte Diagnose, die gewählte Behandlung und alle damit verbundenen fachlichen Entscheidungen. Dieser Hinweis wird zusätzlich unmittelbar im Produkt angezeigt.
§ 6 Nutzungsrechte
Die Anbieterin räumt der Kundin für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerruflich nur nach Massgabe dieser AGB beschränktes Recht ein, das Produkt über die von der Anbieterin bereitgestellte Benutzeroberfläche für den Betrieb ihrer eigenen Praxis zu nutzen. Das Produkt wird pro Praxis mit einem Praxiskonto bereitgestellt; der Umfang der enthaltenen Nutzung richtet sich nach dem gebuchten Plan (§ 16) und nicht nach der Anzahl der Personen, die mit dem Konto arbeiten. Die Nutzung eines Praxiskontos durch mehrere rechtlich oder organisatorisch selbständige Praxen ist nicht gestattet.
Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ausserhalb der Praxis sowie das Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren, Umgehen technischer Schutzmassnahmen, systematische Extrahieren von Daten oder die Erstellung abgeleiteter Werke des Produkts sind untersagt, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Kundin unterlässt ferner Leistungs- oder Sicherheitstests sowie Benchmarking zur Veröffentlichung ohne vorgängige Zustimmung der Anbieterin. Sämtliche Rechte am Produkt selbst (Software, Kennzeichen, Dokumentation) verbleiben beim Entwicklerteam von Klinova bzw. nach einer Übertragung gemäss § 12 Ziff. 2 bei der übernehmenden Gesellschaft; diese AGB räumen der Kundin ausschliesslich ein Nutzungsrecht ein.
§ 7 Steuerrelevante Angaben, Preise, Abrechnung und Zahlung
1.Die Kundin stellt der Anbieterin sämtliche für die zutreffende steuerliche Behandlung, Rechnungsstellung und Abrechnung der Leistungen erforderlichen Angaben vollständig, richtig und aktuell zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Firma, Rechnungsadresse, Sitz und Betriebsstätten, Leistungsbezug als Unternehmerin, UID-/MWST- oder USt-Identifikationsnummer, Steuerregistrierungen, Steuerstatus sowie sonstige für die Bestimmung des Leistungsorts oder die Anwendung eines Steuerbefreiungs-, Reverse-Charge- oder vergleichbaren Verfahrens relevante Umstände.
Änderungen solcher Angaben hat die Kundin der Anbieterin unverzüglich, spätestens jedoch vor der nächsten Rechnungsstellung, in Textform mitzuteilen. Die Anbieterin ist berechtigt, geeignete Nachweise zu verlangen und die Leistungserbringung, Rechnungsstellung oder die Anwendung eines besonderen Steuerverfahrens bis zu deren Erhalt auszusetzen. Die Anbieterin darf auf die Angaben und Nachweise der Kundin vertrauen, soweit sie nicht positive Kenntnis von deren Unrichtigkeit hat und soweit eine Prüfung rechtlich nicht zwingend erforderlich ist.
Erweisen sich Angaben der Kundin als unvollständig, unrichtig oder verspätet und führt dies zu einer unzutreffenden steuerlichen Behandlung oder Rechnungsstellung, darf die Anbieterin Rechnungen berichtigen sowie Steuern, Abgaben und weitere gesetzlich geschuldete Beträge nachbelasten. Die Kundin schuldet solche Nachbelastungen unabhängig davon, ob sie die entsprechende Steuer als Vorsteuer oder in anderer Weise geltend machen kann.
Die Kundin hält die Anbieterin auf erstes schriftliches Verlangen von allen Ansprüchen, Nachforderungen, Steuern, Abgaben, Zinsen, angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und sonstigen Vermögenseinbussen frei, die der Anbieterin infolge unvollständiger, unrichtiger oder verspäteter steuerrelevanter Angaben der Kundin entstehen. Dies umfasst auch Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit Auskünften, Prüfungen, Rechnungsberichtigungen und Verfahren gegenüber Steuerbehörden, soweit sie durch die Pflichtverletzung der Kundin verursacht wurden.
Die Freistellung gilt nicht, soweit die betreffende Belastung durch eine schuldhafte Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten der Anbieterin verursacht wurde. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
2.Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website bzw. im Angebot ausgewiesenen Preise, zzgl. der jeweils anwendbaren Mehrwertsteuer. Die Preise werden je Land gesondert ausgewiesen; massgebend ist das Land des Sitzes der Praxis. Eine Buchung zu den Konditionen eines anderen Landes ist nicht zulässig.
3.Das Abonnement wird je nach Wahl der Kundin monatlich oder jährlich abgerechnet und verlängert sich automatisch um die gewählte Abrechnungsperiode, solange es nicht gemäss § 12 gekündigt wird.
4.Die Entgelte sind zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode im Voraus geschuldet und werden über den Zahlungsdienstleister vom hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen. Die Kundin hält ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt und sorgt für ausreichende Deckung. Belege sind im Kundenkonto abrufbar. Wird ausnahmsweise eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Kundin darf Forderungen gegen die Anbieterin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.
5.Ein Wechsel des Plans ist jederzeit möglich. Bei einer Höherstufung wird der Differenzbetrag für die laufende Abrechnungsperiode anteilig verrechnet; eine Herabstufung wird auf den Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam.
6.Scheitert der Einzug oder bleibt eine Zahlung aus, kann die Anbieterin nach erfolgloser Zahlungserinnerung und einer angemessenen Nachfrist den Zugang zum Produkt sperren und den Vertrag ausserordentlich kündigen. Die Anbieterin kann den Zugang ohne vorgängige Nachfrist vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr eines Sicherheitsrisikos, zur Verhinderung missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung oder zur Vermeidung eines erheblichen Schadens erforderlich ist. Der Zugang zu bestehenden Dokumenten richtet sich in diesen Fällen nach § 12 Ziff. 4.
7.Preisänderungen teilt die Anbieterin der Kundin mit einer Frist von 30 Tagen vor Wirksamwerden nach § 19 mit. Die Kundin kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden auf diesen Zeitpunkt kündigen; für eine bereits bezahlte Abrechnungsperiode gilt der bezahlte Preis bis zu deren Ende. Die Verbrauchspreise nach § 16 können in gleicher Weise angepasst werden.
8.Abweichend von Ziff. 7 kann die Anbieterin einzelnen Kundinnen im Rahmen einer befristeten Einführungsaktion («Founding-Konditionen») in der Bestellbestätigung zusichern, dass der Grundpreis des gebuchten Plans für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Abonnements unverändert bleibt. Eine solche Zusicherung ist eine individuelle Vereinbarung im Sinne von § 20 und geht § 7 Ziff. 7 vor. Sie erfasst, soweit die Bestellbestätigung nichts anderes festhält, ausschliesslich den Grundpreis, nicht die Verbrauchspreise nach § 16. Die Zusicherung erlischt mit dem Ende des Abonnements; die Founding-Nummer bleibt vergeben, eine spätere Neubuchung erfolgt zum regulären Preis. Bei einem Wechsel des Pensums, nach oben wie nach unten, bleibt die Zusicherung bestehen und gilt für den Founding-Grundpreis des neuen Pensums gemäss der Leistungsübersicht. Mit einem Wechsel in den Custom-Plan erlischt sie auf den Zeitpunkt, in dem der Wechsel wirksam wird (Ziff. 5, § 16 Ziff. 7 lit. g); ein späterer Wechsel zurück in ein Pensum-Abo erfolgt zum regulären Preis. Eine vorübergehende Sperrung nach Ziff. 6 lässt sie unberührt, sofern die Kundin die Zahlung innert der gesetzten Nachfrist nachholt.
§ 8 Verfügbarkeit, Störungen und Cyberangriffe
1.Die Anbieterin ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit des Produkts sicherzustellen; ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad, bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten und eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit werden ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung (Service Level Agreement) nicht zugesichert. Der Support erfolgt durch das Entwicklerteam von Klinova über die im Produkt angegebenen Kontaktwege. Die Kundin trägt die Verantwortung für ihren Internetzugang, ihre Endgeräte, Browser und die Datensicherung ihrer exportierten Daten.
2.Die Anbieterin haftet nicht für Unterbrechungen, Verzögerungen oder Datenverluste, die auf höhere Gewalt, Ausfälle bei Hosting-, Netzwerk- oder Subunternehmerinfrastruktur ausserhalb ihres Einflussbereichs, oder auf Cyberangriffe, unbefugte Zugriffe oder sonstige böswillige Handlungen Dritter zurückzuführen sind, sofern die Anbieterin im Zeitpunkt des Vorfalls die nach dem Stand der Technik angemessenen und marktüblichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen (insbesondere Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Systemaktualisierungen) getroffen hatte.
3.Die Anbieterin informiert die Kundin unverzüglich, sobald sie von einem sicherheitsrelevanten Vorfall Kenntnis erlangt, der Daten der Kundin betreffen könnte. Betrifft der Vorfall Personendaten, welche die Anbieterin im Auftrag der Kundin bearbeitet, obliegt die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde der Kundin als Verantwortlicher; die Anbieterin unterstützt sie dabei nach Massgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Für Daten, für welche die Anbieterin selbst Verantwortliche ist, nimmt sie die gesetzlich vorgesehenen Meldungen selbst vor.
4.Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf nach § 19 angekündigt und ausserhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten durchgeführt.
§ 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Produkt richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Anbieterin, die auf der Website und im Produkt abrufbar ist. Die Datenschutzerklärung informiert über Datenbearbeitungen, für welche die Anbieterin selbst Verantwortliche ist, namentlich Konto-, Kontakt-, Zahlungs-, Nutzungs- und Sicherheitsdaten.
Soweit die Anbieterin Personendaten im Auftrag der Kundin bearbeitet – namentlich Konsultationsinhalte –, gilt zusätzlich die zwischen den Parteien abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die integrierender Bestandteil dieses Vertrags ist. Die AVV muss vor der Verarbeitung von Echtdaten wirksam abgeschlossen sein und regelt insbesondere Weisungen, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Massnahmen, Unterauftragsbearbeiter, Auslandübermittlungen, Unterstützung, Rückgabe und Löschung. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der AVV geht in Fragen des Datenschutzes die AVV vor. Die Anbieterin verwendet Kundendaten nicht zum Training allgemein verfügbarer oder für Dritte bestimmter KI-Modelle, sofern die Kundin hierzu nicht ausdrücklich und rechtmässig angewiesen hat. Für die Haftung bleibt § 11 auch für Ansprüche aus der AVV massgebend (§ 11 Ziff. 7).
§ 10 Gewährleistung
Die Anbieterin gewährleistet, dass das Produkt im Wesentlichen der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung entspricht. Die Kundin hat erkennbare Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form über den Support zu melden und die Anbieterin bei der Analyse angemessen zu unterstützen. Die Anbieterin leistet bei einem von ihr zu vertretenden erheblichen Mangel zunächst nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Bereitstellung einer funktionsfähigen Umgehungslösung. Schlägt diese innerhalb angemessener Frist endgültig fehl, kann die Kundin den betroffenen Vertragsteil für die Zukunft kündigen; weitergehende Ansprüche richten sich ausschliesslich nach § 11. Da es sich bei KI-generierten Inhalten technologiebedingt nicht um fehlerfreie Ausgaben im herkömmlichen Sinn handelt, besteht kein Anspruch auf inhaltliche Fehlerfreiheit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-Ausgaben für einen bestimmten Einzelfall; die Prüf- und Freigabepflichten nach §§ 4, 5 und 17 bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
1.Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sowie für Personenschäden und andere Fälle zwingender gesetzlicher Haftung. Diese Haftung kann durch die vorliegenden AGB nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
2.Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Insbesondere haftet die Anbieterin nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein von der Software erzeugter Inhalt entgegen § 4 nicht sorgfältig geprüft oder ohne die vorgesehene fachliche Beurteilung übernommen wurde, dass entgegen § 17 auf eine maschinelle Übersetzung abgestellt wurde, sowie nicht für Ereignisse gemäss § 8 Ziff. 2.
3.Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Reputationsschäden, verlorene Einsparungen und Ansprüche Dritter gegen die Kundin.
4.Soweit die Haftung der Anbieterin nach den vorstehenden Ziffern nicht bereits ausgeschlossen ist, ist sie der Höhe nach je Schadenfall und insgesamt pro Kalenderjahr begrenzt auf den höheren der beiden folgenden Beträge: den von der Kundin in den vorangegangenen zwölf Monaten bezahlten Nettobetrag oder CHF 5'000.
5.Zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsrechts am jeweiligen Marktort der Kundin bleiben unberührt. Bietet die Anbieterin das Produkt Kundinnen mit Sitz in der Europäischen Union an und ist nach dem dort anwendbaren Recht, namentlich in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853, eine dort ansässige Ansprechperson oder bevollmächtigte Person erforderlich, benennt die Anbieterin diese vor Aufnahme des Angebots in diesem Markt und gibt Name und Kontaktdaten auf ihrer Website bekannt.
6.Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemässer Datensicherung durch die Kundin erforderlich gewesen wäre. Die Kundin ist verpflichtet, für die von ihr in das Produkt eingegebenen oder importierten Daten eine eigene, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung ausserhalb des Produkts zu unterhalten, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die Anbieterin stellt hierfür die im Produkt vorgesehenen Exportfunktionen für freigegebene Dokumente zur Verfügung.
7.Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragrafen gelten auch für Ansprüche aus der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, einschliesslich der Haftung der Anbieterin für das Verhalten von Subprozessoren; die Auftragsverarbeitungsvereinbarung verweist hierfür auf diese Bestimmung. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere solche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO, sowie die Haftung nach Ziff. 1 bleiben unberührt.
§ 12 Vertragsdauer, Kündigung und Übergang bei Gründung einer Kapitalgesellschaft
1.Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch um die gewählte Abrechnungsperiode. Die Kundin kann es jederzeit im Kundenkonto auf das Ende der laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsperiode kündigen; eine Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte für die laufende Periode erfolgt nicht. Die Anbieterin kann mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende einer Abrechnungsperiode kündigen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
2.Die Anbieterin weist die Kundin darauf hin, dass das Produkt von einem Entwicklerteam betrieben wird, welches beabsichtigt, eine eigene Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) zu gründen. Für diesen Fall gilt: Die Anbieterin ist berechtigt, diesen Vertrag samt allen Rechten und Pflichten auf die neu gegründete Kapitalgesellschaft zu übertragen (Vertragsübernahme, Art. 176 OR). Die Kundin stimmt einer solchen Übertragung bereits mit Abschluss dieses Vertrags zu und wird spätestens 30 Tage vor deren Wirksamkeit nach § 19 darüber informiert. Die Kundin ist berechtigt, ab Mitteilung der Übertragung das Abonnement mit einer Frist von 10 Tagen auf das nächste Monatsende ausserordentlich zu kündigen.
3.Die Rechtsstellung der Kundin (insbesondere die in § 4 und § 5 vorgesehenen Schutzmechanismen) bleibt durch eine Übertragung gemäss Ziff. 2 unverändert; die Kapitalgesellschaft tritt vollumfänglich in die Rechte und Pflichten der Anbieterin aus diesem Vertrag ein.
4.Nach Beendigung des Abonnements kann die Kundin bestehende Dokumente während einer Nachlauffrist von 30 Tagen einsehen, bearbeiten, freigeben und exportieren; neue Dokumente können in dieser Zeit nicht mehr erstellt werden. Verfügt die Kundin bei Beendigung über Guthaben, das für eine Nutzung reicht, kann sie das Produkt nach § 16 Ziff. 4 weiter nutzen; die Nachlauffrist beginnt dann erst, wenn das Guthaben für keine Nutzung mehr reicht oder verfällt. Nach Ablauf der Nachlauffrist wird der Zugang zu den bestehenden Dokumenten gesperrt. Die Dokumente bleiben nach Massgabe von Ziff. 7 der AVV gespeichert; auf Anfrage stellt die Anbieterin nach Prüfung der Berechtigung einen Export bereit. Für diesen Export erhebt die Anbieterin die auf der Website ausgewiesene Gebühr; sie ist vor der Bereitstellung zu bezahlen und wird erstattet, wenn der Export nicht bereitgestellt werden kann. Kostenlos bleiben der Export während der Nachlauffrist und Auszüge zur Beantwortung von Begehren betroffener Personen (Ziff. 11 der AVV). Schliesst die Kundin erneut ein Abonnement ab, bevor der Zugang nach Ziff. 6 aufgelöst ist, werden die Dokumente mit demselben Konto wieder zugänglich. Rückgabe, Aufbewahrung und Löschung richten sich nach der AVV der Anbieterin; zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
5.Für nicht verbrauchtes Guthaben gilt § 16 Ziff. 5.
6.Frühestens zwölf Monate nach Vertragsende löst die Anbieterin den Zugang der Kundin auf, sofern die Kundin bis zum Vortag des angekündigten Datums kein neues Abonnement gebucht hat. Sie kündigt die Auflösung mindestens 30 Tage vorher mit Datum per E-Mail an die Login-Adresse des Kontos an; die Auflösung erfolgt auch, wenn die E-Mail nicht zugestellt werden kann. Ab dem angekündigten Datum ist keine Anmeldung mehr möglich. Die Anbieterin löscht danach das Konto (Name, E-Mail-Adresse, Passwort), das Logo und die Angaben zur Praxis; ausgenommen sind das Land der Praxis sowie die Angaben, die nach Ziff. 8 der Datenschutzerklärung als Nachweis oder für die Buchhaltung aufbewahrt werden, namentlich Name und E-Mail-Adresse im Protokoll der Annahme der Vertragsdokumente. Bei der Zahlungsdienstleisterin entfernt sie die hinterlegten Zahlungsmittel; Kundendaten und Rechnungen bleiben dort erhalten. Die Dokumente bleiben nach Ziff. 7 der AVV gesperrt aufbewahrt. Solange sie aufbewahrt werden, stellt die Anbieterin auf Anfrage gegen die Gebühr nach Ziff. 4 einen Export bereit; sie sendet ihn nur an eine E-Mail-Adresse, deren Zugehörigkeit zur Kundin sie geprüft hat. Der Export enthält weder Briefkopf noch Logo.
§ 13 Änderungen dieser AGB
Die Anbieterin kann diese AGB und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Wesentliche Änderungen teilt sie der Kundin mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten nach § 19 mit. Widerspricht die Kundin nicht innert dieser Frist, gilt die neue Fassung als angenommen; die Anbieterin weist in der Mitteilung gesondert auf diese Folge hin.
Widerspricht die Kundin innert der Frist, gilt für sie die bisherige Fassung bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode weiter; die Anbieterin kann den Vertrag in diesem Fall auf diesen Zeitpunkt kündigen. Preisänderungen richten sich nach § 7 Ziff. 7, Änderungen der eingesetzten Subprozessoren nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Anbieterin in Arbon, Schweiz, soweit zwingendes Recht keinen anderen Gerichtsstand vorschreibt. Für ausservertragliche Ansprüche bleiben zwingende Bestimmungen des jeweiligen Marktstaats der Kundin vorbehalten.
§ 15 Testphase
1.Nach der Registrierung steht das Produkt unentgeltlich zum Test zur Verfügung. Die Angabe eines Zahlungsmittels ist dafür nicht erforderlich.
2.Die Testphase endet automatisch 14 Tage nach der Registrierung oder sobald die auf der Website ausgewiesenen Testlimits ausgeschöpft sind, je nachdem, was zuerst eintritt. Die Limits gelten je Funktion; ist ein Limit erreicht, pausiert die betreffende Funktion, während die übrigen Funktionen weiter nutzbar bleiben.
3.Es erfolgt keine automatische Verlängerung und keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement. Eine Kündigung der Testphase ist nicht erforderlich; es entstehen keine Kosten.
4.Nach Ende der Testphase bleiben die erstellten Dokumente während einer Nachlauffrist von 30 Tagen lesbar und exportierbar; neue Dokumente können erst nach Buchung eines Abonnements erstellt werden. Für die Sperre nach Ablauf dieser Frist und für den Export auf Anfrage gegen Gebühr gilt § 12 Ziff. 4 sinngemäss.
5.Während der Testphase gelten sämtliche Pflichten aus diesen AGB, insbesondere §§ 4, 5, 17 und 18. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit bestimmter Funktionen oder auf einen bestimmten Funktionsumfang besteht während der Testphase nicht.
§ 16 Enthaltene Leistungen, Limits, Guthaben und Verbrauchspreise
1.Die Anbieterin bietet zwei Plantypen an: das Pensum-Abo, bei dem sich die enthaltenen Mengen aus dem gewählten Pensum ergeben, und den Custom-Plan nach Ziff. 7, bei dem die Kundin die Mengen einzeln festlegt. Jeder Plan enthält bestimmte Mengen an Konsultationen, Differenzialdiagnose-Runden, Krankengeschichten und Übersetzer-Einsätzen (Ziff. 8). Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesene Leistungsübersicht. Die enthaltenen Mengen gelten gepoolt für das gesamte Praxiskonto.
2.Die enthaltenen Mengen beziehen sich auf die monatliche Abrechnungsperiode, die mit dem Tag der Buchung beginnt, und stehen zu Beginn jeder Periode neu zur Verfügung. Nicht genutzte Mengen verfallen am Ende der Periode; sie werden weder übertragen noch vergütet. Bei jährlicher Abrechnung gelten die Mengen je Monat der Laufzeit.
3.Ist eine enthaltene Menge ausgeschöpft, pausiert die betreffende Funktion. Die übrigen Funktionen und der Zugriff auf bereits erstellte Dokumente bleiben davon unberührt.
4.Die Kundin kann Guthaben aufladen, um eine pausierte Funktion weiter zu nutzen. Innerhalb einer Abrechnungsperiode wird zuerst die enthaltene Menge verbraucht; darüber hinausgehende Nutzung wird dem Guthaben zu den ausgewiesenen Verbrauchspreisen je Vorgang belastet. Guthaben ist ein Vorauszahlungsbetrag und kein Zahlungsmittel gegenüber Dritten. Die Verbrauchspreise für Guthaben gelten unabhängig vom Plantyp und liegen über den Einheitspreisen des Custom-Plans nach Ziff. 7. Guthaben kann nur während eines laufenden, ungekündigten Abonnements aufgeladen werden. Solange eine Zahlung für das Abonnement aussteht, kann Guthaben nicht eingesetzt werden. Nach dem Ende des Abonnements kann vorhandenes Guthaben weiter für alle Funktionen eingesetzt werden, solange es für eine Nutzung reicht, längstens bis zu seinem Verfall nach Ziff. 5; danach beginnt die Nachlauffrist nach § 12 Ziff. 4.
5.Ein Guthaben verfällt zwölf Monate nach der letzten Aufladung. Nicht verbrauchtes Guthaben wird bei Beendigung des Vertrags nicht in Geld zurückerstattet.
6.Die Verbrauchspreise sind von einem allfälligen Rabatt bei jährlicher Zahlung nicht erfasst und gelten für monatliche und jährliche Abrechnung gleichermassen.
7.Custom-Plan
a) Anstelle des Pensum-Abos kann die Kundin einen Custom-Plan buchen. Dabei legt sie die monatlichen Mengen je Funktion – Konsultationen, Differenzialdiagnose-Runden, Krankengeschichten und Übersetzer-Einsätze – einzeln und ohne Stufenvorgabe selbst fest. Einzelne Mengen können null betragen; mindestens eine Menge muss grösser als null sein. Beträgt eine Menge null, ist die betreffende Funktion nur gegen Guthaben nach Ziff. 4 nutzbar.
b) Der monatliche Preis besteht aus einer Grundgebühr zuzüglich der Summe der gewählten Mengen, multipliziert mit dem jeweiligen Einheitspreis. Es gilt ein monatlicher Mindestbetrag; liegt der berechnete Preis darunter, ist der Mindestbetrag geschuldet. Grundgebühr, Einheitspreise und Mindestbetrag ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen Leistungsübersicht; § 7 gilt entsprechend.
c) Die gewählten Mengen sind Monatsmengen. Ziff. 2 bis 6 gelten für den Custom-Plan sinngemäss: Die Mengen stehen zu Beginn jeder monatlichen Abrechnungsperiode neu zur Verfügung, nicht genutzte Mengen verfallen am Ende der jeweiligen Periode, die Mengen gelten gepoolt für das gesamte Praxiskonto, und bei Ausschöpfung einer Menge pausiert die betreffende Funktion, bis Guthaben aufgeladen oder der Plan erhöht wird.
d) Die Einheitspreise des Custom-Plans gelten ausschliesslich für die im Voraus gewählten Mengen. Nutzung darüber hinaus wird zu den Verbrauchspreisen nach Ziff. 4 dem Guthaben belastet.
e) Bei jährlicher Abrechnung wird zuerst der Monatspreis einschliesslich des Mindestbetrags nach lit. b ermittelt. Der Jahrespreis entspricht diesem Monatspreis multipliziert mit der Anzahl zu zahlender Monate gemäss der auf der Website ausgewiesenen Leistungsübersicht (derzeit elf Monatspreise für zwölf Monate Laufzeit). Die gewählten Mengen bleiben auch bei jährlicher Abrechnung Monatsmengen je monatlicher Abrechnungsperiode und werden nicht zu einem Jahreskontingent zusammengefasst.
f) Eine Änderung der gewählten Mengen sowie ein Wechsel zwischen Pensum-Abo und Custom-Plan gelten als Planwechsel im Sinne von § 7: Eine Erhöhung wird für die laufende Abrechnungsperiode anteilig verrechnet, eine Reduktion wird auf den Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam.
g) Ein allfälliger Founding-Preis gilt ausschliesslich für das Pensum-Abo und wirkt sich nicht auf Grundgebühr, Einheitspreise oder Mindestbetrag des Custom-Plans aus.
8.Für die Zählung der Mengen gilt:
- Eine Konsultation zählt als eine Einheit, unabhängig davon, wie viele Dokumente daraus erstellt werden; Bericht, Kurzversion, Heimgehanweisung samt Übersetzungen und nachträgliche Ergänzungen sind darin eingeschlossen. Für einzelne Dokumentarten kann innerhalb einer Konsultation eine Höchstzahl an Generierungen gelten; diese wird in der Anwendung ausgewiesen.
- Jede Runde des Abklärungsplaners zählt als eine Einheit.
- Jede erstellte Krankengeschichte zählt als eine Einheit.
- Ein Übersetzer-Einsatz umfasst eine Live-Übersetzungssitzung von bis zu 30 Minuten Nettolaufzeit; Pausen werden nicht mitgerechnet. Je angefangene weitere 30 Minuten zählt ein zusätzlicher Einsatz.
§ 17 Besonderer Hinweis zum Live-Übersetzer
1.Der Live-Übersetzer überträgt gesprochene Beiträge in Echtzeit in die gewählte Sprache und gibt sie als Text und als Sprachausgabe wieder. Es handelt sich um eine maschinelle Übersetzung, nicht um eine beglaubigte Übersetzung und nicht um eine Dolmetscherleistung im Rechtssinn.
2.Erkennungs- und Übersetzungsfehler, Auslassungen und Verzögerungen sind technologiebedingt möglich, insbesondere bei Hintergrundgeräuschen, Dialekt und Fachbegriffen. Ein Freigabeschritt wie in § 4 ist bei Echtzeitausgabe technisch nicht möglich.
3.Die Verantwortung für die Verständigung mit der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter bleibt vollumfänglich bei der Kundin. Sicherheitsrelevante Angaben – namentlich Dosierungen, Anwendungshinweise, Warnzeichen und Termine – sind zusätzlich in schriftlicher Form zu übergeben; die freigegebene Heimgehanweisung in der Sprache der Halterin steht dafür zur Verfügung.
4.Die Kundin informiert die anwesenden Personen vor dem Einsatz über die Aufnahme des Gesprächs, über die maschinelle Übersetzung und über die Speicherung des übersetzten Gesprächs (§ 18 Ziff. 2).
5.Die Nutzung des Live-Übersetzers wird in Übersetzer-Einsätzen nach § 16 Ziff. 8 abgerechnet.
6.Der Verlauf des Live-Übersetzers (Original- und Übersetzungssegmente) wird zusammen mit der Konsultation als Teil der Dokumentation der Kundin gespeichert. Er ist nicht Teil der Exporte; die Anbieterin stellt der Kundin auf Anfrage einen Auszug bereit. Bricht die Kundin die Aufnahme ab, wird der Verlauf verworfen.
§ 18 Mitwirkungspflichten und zulässige Nutzung
1.Das Produkt darf ausschliesslich im Rahmen der tierärztlichen Tätigkeit und nur durch fachlich befähigte Personen der Kundin genutzt werden. Eine Verwendung in der Humanmedizin oder zur Erstellung von Dokumenten über Menschen ist ausgeschlossen.
2.Die Kundin informiert die bei einer Konsultation anwesenden Personen vor Beginn über die Aufnahme des Gesprächs und, bei Einsatz des Live-Übersetzers, über die maschinelle Übersetzung und die Speicherung des übersetzten Gesprächs. Die datenschutzrechtliche Verantwortung hierfür liegt bei der Kundin als Verantwortlicher; Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
3.Die Kundin hält die Zugangsdaten geheim, meldet der Anbieterin einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich, hält ihre Praxisangaben einschliesslich des Landes (§ 7 Ziff. 2) aktuell und stellt sicher, dass die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar ist (§ 19).
4.Nicht gestattet sind das systematische Auslesen des Produkts, Versuche, die zugrunde liegenden Modelle oder Vorlagen nachzubilden, sowie die Weitergabe der erzeugten Dokumente als eigenständige Dienstleistung an Dritte. Die Verwendung der freigegebenen Dokumente in der eigenen Praxisdokumentation sowie gegenüber Halterinnen, Haltern und Fachkolleginnen bleibt selbstverständlich zulässig.
5.Die Kundin stellt sicher, dass die mit dem Produkt arbeitenden Personen über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI-gestützten Werkzeugen verfügen, soweit Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 auf sie anwendbar ist. Die Anbieterin stellt dafür die im Produkt und in der Dokumentation enthaltenen Hinweise zur Verfügung.
6.Die Kundin stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter, angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und behördlichen Sanktionen frei, soweit diese auf einer rechtswidrigen Nutzung des Produkts, rechtswidrigen oder unzutreffenden Kundendaten, einer Verletzung der Informationspflichten nach § 18 Ziff. 2 oder einer Verletzung der Prüf- und Freigabepflichten durch die Kundin beruhen. Dies gilt nicht, soweit die Anbieterin den Anspruch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 19 Mitteilungen
Rechtserhebliche Mitteilungen aus diesem Vertragsverhältnis – insbesondere Änderungen dieser AGB, Preisänderungen, die Mitteilung neuer Subprozessoren nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die Ankündigung einer Vertragsübernahme nach § 12 Ziff. 2 sowie Betriebs- und Sicherheitsmeldungen – erfolgen an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse und gelten mit Zustellung an diese Adresse als zugegangen. Ergänzend kann die Anbieterin im Produkt auf solche Mitteilungen hinweisen.
Betriebsmeldungen zu Störungen, Wartungen und deren Behebung sind Vertragsinformationen und können nicht abbestellt werden. Ein allfälliger Newsletter ist davon getrennt, setzt eine Einwilligung voraus und kann jederzeit abbestellt werden.
§ 20 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Diese AGB, der zugrunde liegende Nutzungsvertrag einschliesslich der gebuchten Leistungsübersicht, die Datenschutzerklärung und die AVV bilden zusammen die vollständige vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien betreffend das Produkt. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Version 1.0 gültig ab 15.10.2026